Weihnachtsmarkt ohne Weihnachtsmusik, dafür mit Maschinenpistolen?

In Aachen kommt es dieses Jahr regelrecht zu einer stillen Weihnacht. Die Gema Gebühren explodieren und schießen um satte 200% in die Höhe.

Der auch in Aachen traditionelle Weihnachtsmarkt findet in diesem Jahr in aller Stille statt. Auf anheimelnde Weihnachtsmusik wartet der Besucher vergebens. Der Grund für die ungewohnte Stille? Der Geschäftsführer des veranstaltenden Märkte und Aktionskreis City (MAC), Manfred Piana, erklärt gegenüber der Lokalpresse: „Die Kosten für die Gema-Gebühren sind explodiert“. Bis 2009 hatte sich die Verwertungsgesellschaft noch mit 4.000 Euro Pauschale für weihnachtsmarktliches Abspielen von „O Tannenbaum“ und „Süßer die Glocken nie klingen“ begnügt. Um so schockierender fiel der Gebührenbescheid für 2010 aus: Satte 12.000 Euro will die Gema für das öffentliche Abspielen der abgenudelten Stimmungshits. Eine beachtliche Inflationsrate, gegen die ein Einspruch nicht möglich ist; die Gema setzt die Preise im Alleingang fest. Piana findet dafür nur eine Erklärung: „Diesmal war wohl ein neuer Sachbearbeiter am Werk und hat die Gebühren um rund 200 Prozent erhöht“. Er hat dafür kein Verständnis: „Das ist unserer Meinung nach nicht mehr angemessen und steht in keiner Relation“. Mit Musikberieselung würden die Standmieten explodieren, also bleiben die Lautsprecher im Tannengrün bis auf gelegentliche Durchsagen stumm.

Die Anbieter der Weihnachtsartikel sind sauer: „Das Flair des Weihnachtsmarktes fehlt diesmal völlig. Die Kauflaune der Besucher ist ohne Musik ganz schlecht“, beklagen die Holzbrettchen-Händler Liesel Taschbach und Adi Warrimont, die den Markt seit 30 Jahren beliefern. Und Spielzeugverkäuferin Veronika Schorn betont: „Ein Weihnachtsmarkt ohne Musik ist eine traurige Veranstaltung“.

Auch wenn die hier behandelte Musikrichtung vielleicht nicht jedermanns Geschmack ist, muss man sich doch fragen, ob das Verfahren zum Festlegen von Musik-Gebühren nicht vielleicht schon aus dem Ruder gelaufen ist. Kann es sein, dass eine privatwirtschaftliche Organisation einseitig Kosten verdreifacht? Ist hier nicht der Gesetzgeber gefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen Ausgleich zwischen den Interessen aller Teilnehmer am Musikmarkt gerecht wird?

Quelle: gulli.com

Veröffentlicht am 25/11/2010, in Gema. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. Hinterlasse einen Kommentar.

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